Transparenz

    Berechnungsgrundlage unserer Angaben

    Jede Zahl, mit der wir werben, beruht auf nachvollziehbaren Annahmen. Hier stehen sie vollständig – inklusive Preisbasis, Bezugsgröße und dem, was die Zahl nicht enthält. Stand: Juli 2026.

    15–25 % geringere Kraftstoffkosten

    15 bis 25 % geringere Kraftstoffkosten gegenüber Diesel – bezogen auf einen Sattelzug im Fernverkehr bei 120.000 km/Jahr und den unten genannten Preisannahmen.

    Annahmen

    • Fahrzeugklasse: Sattelzugmaschine 40 t, Fernverkehr
    • Jahresfahrleistung: 120.000 km
    • Dieselverbrauch: 30 l/100 km, Dieselpreis 1,55 €/l (netto)
    • LNG-Verbrauch: 23 kg/100 km, LNG-Preis 1,35 €/kg (netto)
    • Ohne Berücksichtigung von Investitions-, Wartungs- und Mautkosten

    Quelle / Grundlage: Eigene Berechnung LNG Werkstatt, Preisbasis Ø deutscher LNG-/Dieseltankstellen, Stand Juli 2026

    bis zu 20 % weniger CO₂ (Tank-to-Wheel)

    Bis zu 20 % weniger CO₂ im Tank-to-Wheel-Vergleich zu Diesel. Der Well-to-Wheel-Vorteil ist geringer und hängt von Förderung, Verflüssigung und Transport des Erdgases ab; mit Bio-LNG sind deutlich höhere Einsparungen möglich.

    Annahmen

    • Bezugsgröße: Tank-to-Wheel (Emissionen ab Tank, ohne Vorkette)
    • Vergleich: Erdgasmotor bzw. Dual-Fuel-Betrieb gegen Diesel gleicher Euro-Klasse
    • Methanschlupf mindert den Vorteil je nach Motortechnik
    • Well-to-Wheel: je nach Quelle und Logistik deutlich geringerer Vorteil

    Quelle / Grundlage: Branchenübliche Kennwerte für Erdgasantriebe im schweren Nutzfahrzeug; fahrzeugindividuelle Berechnung auf Anfrage. Stand Juli 2026

    Einzelabnahme nach § 21 StVZO

    Jede Umrüstung wird nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einzeln abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Verwendete Gasanlagen-Komponenten entsprechen UN-R110, die Installation den Anforderungen nach UN-R115/R143.

    Annahmen

    • Voraussetzung: Fahrzeug- und Motorvariante ist umrüstbar (Prüfung im Vorfeld)
    • Nachweise werden je Fahrzeug dokumentiert und übergeben

    Quelle / Grundlage: § 21 StVZO, UN-R110/R115; Abnahme durch Technischen Dienst (TÜV, DEKRA o. ä.)

    CO₂-differenzierte Maut statt Mautbefreiung

    Die vollständige Mautbefreiung für Erdgas-Lkw ist zum 01.01.2024 entfallen. Seither gilt die CO₂-differenzierte Maut: Gasfahrzeuge werden abhängig von ihrer CO₂-Emissionsklasse eingestuft, ein pauschaler Mautvorteil besteht nicht mehr. Wir rechnen den tatsächlichen Mautanteil je Fahrzeug individuell.

    Annahmen

    • Rechtsgrundlage: Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) in der Fassung ab 01.12.2023
    • Einstufung nach CO₂-Emissionsklasse gemäß EU-Verordnung 2019/1242

    Quelle / Grundlage: BFStrMG, Mauttabellen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM)

    Wichtiger Hinweis

    Die genannten Werte sind Beispielrechnungen für typische Einsatzprofile, keine Zusicherung für Ihr Fahrzeug. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Fahrzeug, Motorvariante, Einsatzprofil, Fahrweise, Jahresfahrleistung sowie den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Kraftstoff- und Mautpreisen ab. Wir erstellen für jedes Fahrzeug eine individuelle Rechnung, bevor irgendetwas beauftragt wird – siehe Kostenrechner oder persönliche Beratung.